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Nachtragsangebot am Bau

Ein Nachtragsangebot ist das Angebot für Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag nicht enthalten sind oder anders ausgeführt werden sollen. Nach VOB/B haben Sie für geänderte Leistungen Anspruch auf einen neuen Preis (§ 2 Abs. 5); für zusätzliche Leistungen müssen Sie den Anspruch ankündigen, bevor Sie mit der Ausführung beginnen (§ 2 Abs. 6).

Geändert, zusätzlich oder angeordnet

FallGrundlageWas Sie tun müssen
Auftraggeber ändert den Bauentwurf oder ordnet etwas anderes an§ 1 Abs. 3, § 2 Abs. 5 VOB/Bneuen Preis vereinbaren, möglichst vor der Ausführung
Auftraggeber verlangt eine nicht vereinbarte Leistung§ 1 Abs. 4, § 2 Abs. 6 VOB/BMehrvergütung vor Beginn ankündigen
Leistung ohne Auftrag ausgeführt§ 2 Abs. 8 VOB/BVergütung nur bei nachträglicher Anerkennung oder wenn sie notwendig war und unverzüglich angezeigt wurde
BGB-Bauvertrag ohne VOB/B§§ 650b, 650c BGBAngebot über Mehr- oder Mindervergütung; Einigung binnen 30 Tagen, sonst kann der Besteller anordnen

Ablauf in der Praxis

  1. Änderung oder Zusatzwunsch schriftlich festhalten: wer, wann, was. Ein Eintrag im Bautagebuch mit Foto genügt als Beleg.
  2. Mehrvergütung sofort ankündigen, auch wenn der Preis noch nicht feststeht.
  3. Nachtragsangebot mit eigener Nummer, Bezug auf den Hauptauftrag, Positionen, Mengen und Preisen schicken.
  4. Schriftliche Beauftragung abwarten; bei Eile mindestens eine E-Mail-Bestätigung.
  5. Leistung ausführen, Mengen per Aufmaß belegen, in der Schlussrechnung als Nachtrag ausweisen.

So wird der Preis ermittelt

Nach VOB/B wird der neue Preis aus den Grundlagen der ursprünglichen Kalkulation fortgeschrieben, unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten. Im BGB-Vertrag gelten die tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn (§ 650c Abs. 1 BGB). Können Sie sich nicht einigen, dürfen Sie im BGB-Vertrag bei Abschlagsrechnungen 80 % des Nachtragsangebots ansetzen (§ 650c Abs. 3 BGB).

Typische Fehler

  • Erst ausführen, dann über Geld reden. Ohne Ankündigung kann der Anspruch nach § 2 Abs. 6 VOB/B entfallen.
  • Mündliche Anweisung des Bauleiters ohne Vollmacht. Klären Sie, wer den Auftraggeber vertreten darf.
  • Nachträge in der Schlussrechnung nicht getrennt ausweisen. Das erschwert die Prüfung und verzögert die Zahlung.

Mehrleistungen am selben Tag belegen: Bautagebuch mit Foto, Regiebericht mit Unterschrift des Auftraggebers und Aufmaß in einer App. Kostenlos für eine Baustelle, Pro für alle.

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Häufige Fragen

Muss ein Nachtrag schriftlich beauftragt werden?

Gesetzlich nicht, aber viele Verträge verlangen die Schriftform. Ohne schriftliche Beauftragung tragen Sie das Beweisrisiko.

Darf ich die Arbeit einstellen, bis der Nachtrag beauftragt ist?

In der Regel nicht. Ein Recht zur Leistungsverweigerung besteht nur in Ausnahmefällen, etwa wenn der Auftraggeber eine Vergütung ernsthaft und endgültig verweigert. Holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.

Was ist der Unterschied zu Stundenlohnarbeiten?

Ein Nachtrag wird meist nach Einheitspreisen abgerechnet. Stundenlohnarbeiten nach § 15 VOB/B müssen vor Beginn ausdrücklich als solche vereinbart sein.

Quellen: VOB/B 2016 §§ 1, 2; §§ 650b, 650c BGB. Geprüft am 01.11.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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