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Arbeitsbericht und Servicebericht: Vorlage und App
Ein Arbeitsbericht hält fest, wer beim Kunden wann welche Arbeiten ausgeführt und welches Material verbraucht hat. Der Kunde bestätigt ihn mit seiner Unterschrift, danach dient er als Grundlage für die Rechnung. Im Kundendienst heißt er Servicebericht, bei Montagen Montagebericht, am Bau mit Stundenlohnabrechnung Regiebericht.
Was in den Arbeitsbericht gehört
- Kunde, Einsatzort, Auftrags- oder Ticketnummer
- Datum, Beginn, Ende und Pausen, Anfahrt falls abgerechnet
- Monteure bzw. Mitarbeiter mit Stunden
- ausgeführte Tätigkeiten, bei Service auch Fehlerbild und Ursache
- verbrauchtes Material und eingesetzte Geräte
- Fotos vorher und nachher
- Status: erledigt oder Folgeeinsatz nötig
- Unterschrift des Kunden mit Name und Datum
Gesetzliche Vorgaben
Eine allgemeine Pflicht, Arbeitsberichte in einer bestimmten Form zu führen, gibt es nicht. Wichtig sind sie als Beweis für den Aufwand. Bei Bauverträgen mit VOB/B gelten für Stundenlohnarbeiten eigene Regeln: Die Stundenlohnzettel werden werktäglich oder wöchentlich eingereicht, und der Auftraggeber muss sie binnen 6 Werktagen zurückgeben, sonst gelten sie als anerkannt (§ 15 Abs. 3 VOB/B). Mehr dazu beim Regiebericht.
So geht es in der App
- Baustelle oder Kunde anlegen, im Reiter „Regie“ ein neues Dokument öffnen.
- Unter „Dokument“ die Bezeichnung wählen: Arbeitsbericht, Servicebericht oder Montagebericht. Diese Bezeichnung steht dann im PDF.
- Stunden je Mitarbeiter, Material und Geräte eintragen, die Summe der Stunden rechnet die App.
- Fotos aufnehmen, Kunde unterschreibt mit dem Finger auf dem Display.
- PDF per E-Mail oder Messenger senden, auch nachträglich, wenn vor Ort kein Netz war.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsbericht und Regiebericht?
Inhaltlich kaum einer. „Regiebericht“ ist am Bau üblich für Arbeiten, die nach Stunden statt nach Einheitspreisen abgerechnet werden. „Arbeitsbericht“, „Servicebericht“ und „Montagebericht“ sind die Bezeichnungen im Handwerk, im Kundendienst und bei Montagen.
Muss der Kunde den Arbeitsbericht unterschreiben?
Gesetzlich nicht. Die Unterschrift macht aber Streit über Stunden und Material bei der Rechnung deutlich unwahrscheinlicher.
Arbeitsbericht mit Stunden, Material, Fotos und Kundenunterschrift, direkt am Einsatzort.
Kostenlos startenQuelle: VOB/B Ausgabe 2016 § 15. Geprüft am 31.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.