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Stundenlohnarbeiten und Stundenlohnzettel
Stundenlohnarbeiten werden nach VOB/B nur bezahlt, wenn sie vor Beginn ausdrücklich als solche vereinbart wurden (§ 2 Abs. 10). Den Beginn müssen Sie dem Auftraggeber anzeigen. Die Stundenlohnzettel reichen Sie werktäglich oder wöchentlich ein; gibt der Auftraggeber sie nicht binnen 6 Werktagen unterschrieben zurück oder erhebt Einwände, gelten sie als anerkannt (§ 15 Abs. 3).
Die Regeln nach § 15 VOB/B
| Schritt | Regel |
|---|---|
| Vereinbarung | vor Beginn, ausdrücklich als Stundenlohnarbeit (§ 2 Abs. 10) |
| Anzeige | Beginn der Arbeiten vorher dem Auftraggeber mitteilen (§ 15 Abs. 3 Satz 1) |
| Stundenlohnzettel | werktäglich oder wöchentlich einreichen, je nach Vereinbarung |
| Rückgabe durch den Auftraggeber | unterschrieben innerhalb von 6 Werktagen, sonst gelten sie als anerkannt |
| Abrechnung | alsbald nach Abschluss, spätestens in Abständen von 4 Wochen (§ 15 Abs. 4) |
| Preis | vereinbarter Stundensatz, sonst ortsübliche Vergütung (§ 15 Abs. 1) |
Was auf den Stundenlohnzettel gehört
- Datum, Baustelle und Auftrag
- Namen und Qualifikation der Arbeitskräfte, Beginn, Ende, Pausen, Stunden je Person
- Genaue Beschreibung der ausgeführten Arbeiten
- Verbrauchtes Material, Geräte und Maschinenstunden
- Unterschrift des Auftraggebers oder seines Bevollmächtigten
Wenn die Zettel fehlen
Fehlen zeitnahe Stundenlohnzettel und gibt es Zweifel am Umfang, kann der Auftraggeber verlangen, dass nach einer wirtschaftlich vertretbaren Arbeitszeit abgerechnet wird (§ 15 Abs. 5). Das ist meist weniger, als tatsächlich gearbeitet wurde. Deshalb: am selben Tag ausfüllen und unterschreiben lassen.
Regiebericht, Stundenlohnzettel, Arbeitsbericht
Die Begriffe werden oft gleich verwendet. Ein Regiebericht ist der Stundenlohnzettel für angeordnete Regiearbeiten. Ein Arbeitsbericht dokumentiert allgemein, was an einem Tag gemacht wurde, auch ohne Stundenlohnabrechnung.
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Kostenlos starten PreiseHäufige Fragen
Gilt § 15 VOB/B auch im BGB-Vertrag?
Nur, wenn die VOB/B vereinbart ist. Im BGB-Vertrag gibt es keine 6-Werktage-Regel; die Abrechnung nach Stunden muss trotzdem vereinbart und nachgewiesen werden.
Bedeutet die Unterschrift, dass der Auftraggeber die Stunden anerkennt?
Sie bestätigt Art und Umfang der Arbeit. Ob die Arbeiten überhaupt als Stundenlohnarbeiten vereinbart waren, ist eine eigene Frage.
Darf der Polier unterschreiben?
Wenn er vom Auftraggeber dazu bevollmächtigt ist. Klären Sie zu Beginn, wer auf Auftraggeberseite unterschreiben darf.
Quellen: VOB/B 2016 §§ 2 Abs. 10, 15. Geprüft am 01.11.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.