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Stundenlohnarbeiten und Stundenlohnzettel

Stundenlohnarbeiten werden nach VOB/B nur bezahlt, wenn sie vor Beginn ausdrücklich als solche vereinbart wurden (§ 2 Abs. 10). Den Beginn müssen Sie dem Auftraggeber anzeigen. Die Stundenlohnzettel reichen Sie werktäglich oder wöchentlich ein; gibt der Auftraggeber sie nicht binnen 6 Werktagen unterschrieben zurück oder erhebt Einwände, gelten sie als anerkannt (§ 15 Abs. 3).

Die Regeln nach § 15 VOB/B

SchrittRegel
Vereinbarungvor Beginn, ausdrücklich als Stundenlohnarbeit (§ 2 Abs. 10)
AnzeigeBeginn der Arbeiten vorher dem Auftraggeber mitteilen (§ 15 Abs. 3 Satz 1)
Stundenlohnzettelwerktäglich oder wöchentlich einreichen, je nach Vereinbarung
Rückgabe durch den Auftraggeberunterschrieben innerhalb von 6 Werktagen, sonst gelten sie als anerkannt
Abrechnungalsbald nach Abschluss, spätestens in Abständen von 4 Wochen (§ 15 Abs. 4)
Preisvereinbarter Stundensatz, sonst ortsübliche Vergütung (§ 15 Abs. 1)

Was auf den Stundenlohnzettel gehört

  • Datum, Baustelle und Auftrag
  • Namen und Qualifikation der Arbeitskräfte, Beginn, Ende, Pausen, Stunden je Person
  • Genaue Beschreibung der ausgeführten Arbeiten
  • Verbrauchtes Material, Geräte und Maschinenstunden
  • Unterschrift des Auftraggebers oder seines Bevollmächtigten

Wenn die Zettel fehlen

Fehlen zeitnahe Stundenlohnzettel und gibt es Zweifel am Umfang, kann der Auftraggeber verlangen, dass nach einer wirtschaftlich vertretbaren Arbeitszeit abgerechnet wird (§ 15 Abs. 5). Das ist meist weniger, als tatsächlich gearbeitet wurde. Deshalb: am selben Tag ausfüllen und unterschreiben lassen.

Regiebericht, Stundenlohnzettel, Arbeitsbericht

Die Begriffe werden oft gleich verwendet. Ein Regiebericht ist der Stundenlohnzettel für angeordnete Regiearbeiten. Ein Arbeitsbericht dokumentiert allgemein, was an einem Tag gemacht wurde, auch ohne Stundenlohnabrechnung.

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Häufige Fragen

Gilt § 15 VOB/B auch im BGB-Vertrag?

Nur, wenn die VOB/B vereinbart ist. Im BGB-Vertrag gibt es keine 6-Werktage-Regel; die Abrechnung nach Stunden muss trotzdem vereinbart und nachgewiesen werden.

Bedeutet die Unterschrift, dass der Auftraggeber die Stunden anerkennt?

Sie bestätigt Art und Umfang der Arbeit. Ob die Arbeiten überhaupt als Stundenlohnarbeiten vereinbart waren, ist eine eigene Frage.

Darf der Polier unterschreiben?

Wenn er vom Auftraggeber dazu bevollmächtigt ist. Klären Sie zu Beginn, wer auf Auftraggeberseite unterschreiben darf.

Quellen: VOB/B 2016 §§ 2 Abs. 10, 15. Geprüft am 01.11.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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