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Abnahmeprotokoll Vorlage für Bauleistungen
Ein Abnahmeprotokoll hält fest, dass der Auftraggeber die Bauleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß annimmt, welche Mängel noch offen sind und welche Vorbehalte er erklärt. Laden Sie die Vorlage als PDF oder erstellen Sie das Protokoll in der App mit Fotos und Unterschrift beider Seiten.
Die wichtigsten Regeln
| Regel | Fundstelle |
|---|---|
| Der Besteller muss das vertragsgemäß hergestellte Werk abnehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann er die Abnahme nicht verweigern. | § 640 Abs. 1 BGB |
| Setzt der Unternehmer nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und verweigert der Besteller nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen. Bei Verbrauchern nur mit Hinweis auf diese Folge in Textform. | § 640 Abs. 2 BGB |
| Nimmt der Besteller trotz Kenntnis eines Mangels ab, behält er bestimmte Rechte nur, wenn er sich den Mangel bei der Abnahme vorbehält. | § 640 Abs. 3 BGB |
| Verweigert der Besteller die Abnahme wegen Mängeln, kann der Unternehmer eine gemeinsame Zustandsfeststellung verlangen, die beide unterschreiben. | § 650g Abs. 1 BGB |
| VOB/B: Abnahme auf Verlangen binnen 12 Werktagen nach Fertigstellung. | § 12 Abs. 1 VOB/B |
| VOB/B: Förmliche Abnahme, wenn eine Partei es verlangt. Der Befund wird schriftlich niedergelegt; Vorbehalte wegen bekannter Mängel und wegen Vertragsstrafen gehören in die Niederschrift. | § 12 Abs. 4 VOB/B |
| VOB/B: Ohne Abnahmeverlangen gilt die Leistung 12 Werktage nach schriftlicher Mitteilung der Fertigstellung als abgenommen, bei Inbenutzungnahme nach 6 Werktagen. | § 12 Abs. 5 VOB/B |
Was ins Abnahmeprotokoll gehört
- Bauvorhaben, Auftraggeber, Auftragnehmer, Datum, Anwesende
- Welche Leistung abgenommen wird (ganz oder Teilabnahme)
- Ergebnis: abgenommen, abgenommen mit Vorbehalt, verweigert
- Mängelliste mit Ort, Beschreibung, Frist zur Beseitigung, Foto
- Vorbehalt der Vertragsstrafe, falls vereinbart
- Unterschriften beider Seiten
Häufige Fragen
Muss eine Abnahme schriftlich erfolgen?
Nach BGB nicht zwingend. Nach VOB/B ist die förmliche Abnahme schriftlich festzuhalten, wenn eine Partei sie verlangt (§ 12 Abs. 4). Ein unterschriebenes Protokoll ist in jedem Fall der beste Nachweis.
Was tun, wenn der Auftraggeber die Abnahme verweigert?
Lassen Sie sich die Mängel nennen und verlangen Sie eine gemeinsame Zustandsfeststellung nach § 650g BGB. In BaustellenMappe wählen Sie dafür „Zustandsfeststellung (§ 650g BGB)“ als Art der Abnahme.
Mängelliste mit Fotos und Fristen, Unterschrift auf dem Display.
Abnahmeprotokoll erstellenQuellen: §§ 640, 650g BGB (gesetze-im-internet.de), VOB/B Ausgabe 2016 § 12. Geprüft am 31.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.