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Regiebericht Vorlage und App
Ein Regiebericht (Stundenlohnzettel) weist Arbeiten nach, die nach Aufwand statt nach Einheitspreis bezahlt werden: wer wie lange gearbeitet hat, welches Material und welche Geräte eingesetzt wurden. Der Auftraggeber bestätigt ihn mit seiner Unterschrift. Hier gibt es die Vorlage als PDF und die App, in der der Auftraggeber direkt auf dem Handy unterschreibt.
Was die VOB/B zu Stundenlohnarbeiten sagt
Wenn die VOB/B vereinbart ist, gilt für Stundenlohnarbeiten § 15 VOB/B (Ausgabe 2016):
| Regel | Fundstelle |
|---|---|
| Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist dem Auftraggeber vor Beginn anzuzeigen. | § 15 Abs. 3 |
| Stundenlohnzettel über Stunden und Material, Geräte, Fracht usw. werden je nach Verkehrssitte werktäglich oder wöchentlich eingereicht. | § 15 Abs. 3 |
| Der Auftraggeber gibt die bescheinigten Zettel unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Werktagen nach Zugang zurück. Einwendungen auf dem Zettel oder gesondert schriftlich. | § 15 Abs. 3 |
| Nicht fristgemäß zurückgegebene Stundenlohnzettel gelten als anerkannt. | § 15 Abs. 3 |
| Stundenlohnrechnungen alsbald nach Abschluss, längstens in Abständen von 4 Wochen. | § 15 Abs. 4 |
BaustellenMappe rechnet die 6-Werktage-Frist ab dem Übergabedatum aus (Montag bis Samstag, bundesweite Feiertage ausgenommen) und zeigt sie in der Liste an.
Was in den Regiebericht gehört
- Baustelle, Auftraggeber, Datum, Nummer
- Wer hat die Arbeit angeordnet (Name, wann)
- Beschreibung der Arbeiten und warum sie nicht im Leistungsverzeichnis stehen
- Mitarbeiter mit Qualifikation und Stunden
- Material mit Menge und Einheit, Geräte mit Einsatzstunden
- Unterschrift Auftragnehmer und Auftraggeber mit Datum
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Regiebericht und Stundenzettel?
Im Bau meint beides meist dasselbe: den Nachweis über Stundenlohnarbeiten für den Auftraggeber. Interne Stundenzettel für die Lohnabrechnung sind etwas anderes.
Was passiert, wenn der Auftraggeber nicht unterschreibt?
Bei vereinbarter VOB/B gelten Stundenlohnzettel als anerkannt, wenn der Auftraggeber sie nicht spätestens 6 Werktage nach Zugang zurückgibt (§ 15 Abs. 3 VOB/B). Halten Sie deshalb fest, wann Sie den Zettel übergeben haben.
Gilt das auch ohne VOB/B?
Die Frist aus § 15 VOB/B gilt nur, wenn die VOB/B Vertragsbestandteil ist. Bei einem reinen BGB-Vertrag müssen Sie die Stunden auf andere Weise nachweisen; ein vom Auftraggeber unterschriebener Bericht ist dafür der beste Beleg.
Unterschrift direkt auf dem Display, PDF sofort per Mail.
Regiebericht erstellenQuelle: VOB/B Ausgabe 2016, § 15. Geprüft am 31.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.