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Gewährleistung nach VOB/B und BGB

Bei Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in 5 Jahren, nach VOB/B in 4 Jahren, wenn nichts anderes vereinbart ist. Für Arbeiten, die kein Bauwerk betreffen, gelten in beiden Fällen 2 Jahre. Die Frist beginnt mit der Abnahme, deshalb ist das Datum im Abnahmeprotokoll so wichtig.

Fristen im Überblick

LeistungBGBVOB/B
Bauwerk (Neubau, Umbau, Dach, Heizung fest eingebaut, Fenster)5 Jahre (§ 634a Abs. 1 Nr. 2)4 Jahre (§ 13 Abs. 4 Nr. 1)
Arbeiten an einem Grundstück, andere Werke an einer Sache (z. B. Reparatur, Wartung, Malerarbeiten ohne Substanzeingriff)2 Jahre2 Jahre
Wartungsbedürftige maschinelle und elektrotechnische Anlagen ohne Wartungsauftragwie oben2 Jahre (§ 13 Abs. 4 Nr. 2)
Arglistig verschwiegene Mängelregelmäßige Verjährung, bei Bauwerken nicht vor Ablauf der 5 Jahre

Beginn der Frist

Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme, nach VOB/B mit der Abnahme der gesamten Leistung. Ohne Abnahme läuft keine Gewährleistungsfrist. Teilabnahmen setzen eigene Fristen für den abgenommenen Teil in Gang.

Verlängerung durch Mängelrüge (nur VOB/B)

Rügt der Auftraggeber einen Mangel schriftlich, verjährt der Anspruch auf Beseitigung dieses Mangels in 2 Jahren ab Zugang der Rüge, aber nicht vor Ablauf der regulären Frist (§ 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B). Für die nachgebesserte Leistung beginnt nach der Abnahme der Mängelbeseitigung eine neue Frist von 2 Jahren. Im BGB-Vertrag hemmen Verhandlungen über den Mangel die Verjährung (§ 203 BGB), eine einfache Rüge verlängert sie nicht.

Beispiel

VOB/B-Vertrag, Abnahme eines Badumbaus am 15.03.2023. Reguläres Ende: 15.03.2027. Am 10.02.2027 rügt der Bauherr schriftlich eine undichte Duschabtrennung. Für diesen Mangel läuft die Frist jetzt bis 10.02.2029.

Was Handwerker dokumentieren sollten

  • Datum der Abnahme und vorbehaltene Mängel im Abnahmeprotokoll.
  • Jede Mängelrüge mit Eingangsdatum.
  • Termin, Fotos und Ergebnis jeder Nachbesserung, mit Unterschrift des Kunden.
  • Hinweise und Bedenkenanzeigen, die Sie von der Haftung befreien können.

Abnahme, Mängel und Nachbesserung lückenlos auf dem Handy. Mit Datum, Fotos und Unterschrift, als PDF für Kunde und Akte. Kostenlos für eine Baustelle.

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Häufige Fragen

Wie lange ist die Gewährleistung nach VOB?

Ohne andere Vereinbarung 4 Jahre für Bauwerke und 2 Jahre für andere Werke an einer Sache, gerechnet ab Abnahme.

Kann man 5 Jahre Gewährleistung in einem VOB-Vertrag vereinbaren?

Ja. Die VOB/B lässt abweichende Vereinbarungen ausdrücklich zu, und öffentliche wie private Auftraggeber vereinbaren häufig 5 Jahre.

Ist Gewährleistung dasselbe wie Garantie?

Nein. Gewährleistung sind die gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche. Eine Garantie ist ein zusätzliches, freiwilliges Versprechen.

Quellen: §§ 203, 634a, 640 BGB; VOB/B 2016 § 13. Geprüft am 31.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.