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Sicherheitseinbehalt am Bau
Ein Sicherheitseinbehalt ist ein Teil des Werklohns, den der Auftraggeber zurückbehält, um Ansprüche wegen Mängeln oder nicht vertragsgemäßer Erfüllung abzusichern. Er ist nur zulässig, wenn er vereinbart ist. Üblich sind 5 % der Abrechnungssumme als Gewährleistungssicherheit; der Auftragnehmer kann ihn nach VOB/B durch eine Bürgschaft ablösen.
Arten der Sicherheit
| Sicherheit | Zweck | Übliche Höhe |
|---|---|---|
| Vertragserfüllungssicherheit | sichert die Ausführung bis zur Abnahme | 5–10 % der Auftragssumme |
| Gewährleistungs- bzw. Mängelsicherheit | sichert Mängelansprüche nach der Abnahme | 3–5 % der Abrechnungssumme |
| Verbraucherbauvertrag | gesetzliche Sicherheit des Verbrauchers bei der ersten Abschlagszahlung | 5 % der Gesamtvergütung (§ 650m Abs. 2 BGB) |
Regeln nach § 17 VOB/B
- Wahlrecht: Der Auftragnehmer kann zwischen Einbehalt, Hinterlegung und Bürgschaft wählen und eine Sicherheit durch eine andere ersetzen (§ 17 Abs. 3).
- Höchstens 10 % je Abschlag: Bei Einbehalt darf der Auftraggeber von jeder Zahlung höchstens 10 % abziehen, bis die vereinbarte Summe erreicht ist (§ 17 Abs. 6).
- Sperrkonto: Der Auftraggeber muss den Betrag binnen 18 Werktagen nach Mitteilung auf ein Sperrkonto einzahlen, über das beide nur gemeinsam verfügen. Tut er das nach Nachfrist nicht, kann der Auftragnehmer sofortige Auszahlung verlangen und muss keine Sicherheit mehr leisten.
- Rückgabe: Die Gewährleistungssicherheit ist ohne andere Vereinbarung nach 2 Jahren zurückzugeben (§ 17 Abs. 8 Nr. 2), soweit dann keine Mängelansprüche geltend gemacht sind.
Im BGB-Vertrag und in AGB
Das BGB kennt keinen allgemeinen Sicherheitseinbehalt; er muss vereinbart werden. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ein Einbehalt nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihn angemessen ablösen kann, etwa durch eine Bürgschaft. Hohe Einbehalte ohne Ablösemöglichkeit halten einer AGB-Prüfung regelmäßig nicht stand. Umgekehrt kann der Handwerker vom Auftraggeber eine Sicherheit für seinen Werklohn verlangen (Bauhandwerkersicherung, § 650f BGB, nicht gegenüber Verbrauchern).
Rückforderung: was Sie brauchen
- Datum der Abnahme aus dem Abnahmeprotokoll, denn die Frist läuft ab Abnahme.
- Nachweis, dass gerügte Mängel beseitigt und abgenommen sind.
- Schriftliche Aufforderung zur Auszahlung mit Frist.
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Kostenlos starten PreiseHäufige Fragen
Wie hoch darf ein Sicherheitseinbehalt sein?
So hoch wie vereinbart; üblich sind 5 % als Gewährleistungssicherheit. In AGB sind deutlich höhere Einbehalte riskant und können unwirksam sein.
Darf der Auftraggeber ohne Vereinbarung einbehalten?
Nein. Ohne Vereinbarung gibt es keinen Sicherheitseinbehalt. Davon zu unterscheiden ist das Zurückbehaltungsrecht wegen konkreter Mängel (§ 641 Abs. 3 BGB).
Was kostet eine Gewährleistungsbürgschaft?
Banken und Kautionsversicherer verlangen meist eine jährliche Avalprovision von etwa 0,5 bis 2 % der Bürgschaftssumme, je nach Bonität.
Quellen: VOB/B 2016 § 17; §§ 641, 650f, 650m BGB. Geprüft am 31.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.